Hatten Sie einen Autounfall?

Das müssen Sie wissen, denn man weiß nie, wann ein Unfall passiert!

Dann sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen und berücksichtigen. Zunächst muss die Schuldfrage geklärt werden, denn erst dann ist klar, wer für einen entstandenen Schaden aufkommen muss.

Die Schuldfrage wird in der Regel temporär von der örtlichen Polizei ermittelt, der schuldige Verkehrsteilnehmer wird in der Regel in Position 1 des Unfallberichts aufgeführt.

Ist die betroffene Person mit der gemachten Aussage nicht einverstanden, müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Grundsätzlich, aber insbesondere bei Schäden durch Dritte, müssen Sie nachdrücklich davor warnen, Ansprüche ohne die Polizei geltend zu machen.
Damit Sie Ihre Rechte durchsetzen, muss der Verursacher seine Versicherungsgesellschaft mit der Behebung Ihrer Schäden beauftragen – tut er dies nicht und Sie haben keine Zeugen, können Sie geschädigt werden.
Bestehen Sie daher immer auf der Polizei und beteiligen Sie sich nicht an anderen Absprachen. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, werden Ihre weiteren Verfahren anders sein: Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie sich zur Schadensabwicklung an Ihre Versicherung wenden. Ihre Versicherung legt hier die Regeln fest und entscheidet, ob und welchen Experten Sie einsetzen.